Viele Italiener arbeiten heute in Deutschland, behalten jedoch ihren Lebensmittelpunkt oder familiäre Bindungen in Italien. Genau in diesen Situationen stellt sich häufig die Frage, ob das in Deutschland erzielte Einkommen auch in Italien erklärt werden muss. Die kurze Antwort lautet: Ja – wenn Sie in Italien weiterhin als steuerlich ansässig gelten.
Die italienische Steuerpflicht richtet sich nicht nur nach dem formellen Wohnsitz. Entscheidend ist, wo Ihr tatsächlicher Lebensmittelpunkt liegt. Sie gelten in Italien als steuerlich ansässig, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
In der Praxis bedeutet das: Wer in Deutschland arbeitet, aber Familie, Wohnung oder wesentliche Bindungen in Italien behält, bleibt in Italien steuerpflichtig – unabhängig von der Dauer des Aufenthalts im Ausland.
Deutschland besteuert das Einkommen dort, wo die Arbeit ausgeübt wird. Italien besteuert das Einkommen aufgrund der steuerlichen Ansässigkeit.
Damit Sie nicht doppelt belastet werden, sieht das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien einen Steuerkredit vor. Die in Deutschland gezahlte Lohnsteuer wird in Italien angerechnet und reduziert die dortige Steuerlast.
In den meisten Fällen wird das deutsche Einkommen in Italien auf Basis der tatsächlichen Werte versteuert. Dabei werden vom Bruttolohn abgezogen:
Für die italienische Steuererklärung sind insbesondere folgende Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung relevant:
Diese Werte bilden die Grundlage für die Berechnung des italienischen Einkommens und des Steuerkredits.
Für Arbeitnehmer, die mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland tätig sind und deren Tätigkeit ausschließlich im Ausland ausgeübt wird, kann Italien eine pauschale Bemessungsgrundlage anwenden. Dieses System führt häufig zu einer niedrigeren Steuerlast, gilt jedoch nur, wenn Sie trotz der Tätigkeit im Ausland steuerlich in Italien ansässig bleiben.
Wer in Italien steuerlich ansässig ist, muss ausländische Konten im RW‑Formular angeben. Das betrifft zum Beispiel:
Eine Eintragung ist erforderlich, wenn:
Wir begleiten seit vielen Jahren Mandanten, die zwischen Deutschland und Italien leben oder arbeiten. Unsere Leistungen umfassen:
Unser Ziel ist es, Ihre steuerliche Situation klar, korrekt und ohne unnötige Belastungen zu gestalten.