Arbeiten in Deutschland: Was bedeutet das für Ihre Steuerpflicht in Italien?
Viele Italiener arbeiten heute in Deutschland, behalten jedoch ihren Lebensmittelpunkt oder familiäre Bindungen in Italien.
Genau in diesen Situationen stellt sich die Frage, ob das in Deutschland erzielte Einkommen auch in Italien erklärt werden muss.
Die kurze Antwort lautet: Ja – wenn Sie in Italien weiterhin als steuerlich ansässig gelten.
Wann gelten Sie in Italien als steuerlich ansässig?
Sie gelten in Italien als steuerlich ansässig, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Italien
- Ihre Familie lebt in Italien
- Ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen liegen überwiegend in Italien
Praxisfall: Wer in Deutschland arbeitet, aber Familie, Wohnung oder wesentliche Bindungen in Italien behält, bleibt in Italien steuerpflichtig – unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Ausland.
Doppelbesteuerung vermeiden: Wie funktioniert das?
Deutschland besteuert das Einkommen dort, wo die Arbeit ausgeübt wird. Italien besteuert aufgrund der steuerlichen Ansässigkeit.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien sieht einen Steuerkredit vor:
Die in Deutschland gezahlte Lohnsteuer wird in Italien angerechnet.
Wie wird das deutsche Einkommen in Italien erklärt?
Ordentliche Besteuerung (Standardfall)
In den meisten Fällen wird das deutsche Einkommen in Italien auf Basis der tatsächlichen Werte versteuert.
- Pflichtbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)
- gesetzliche Abzüge
Wichtige Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung:
- Bruttoarbeitslohn
- Lohnsteuer
- Sozialbeiträge
Convenzionale Vergütung (nur in bestimmten Fällen)
Für Arbeitnehmer, die mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland tätig sind und deren Tätigkeit ausschließlich im Ausland ausgeübt wird,
kann Italien eine pauschale Bemessungsgrundlage anwenden.
Deutsches Bankkonto: Meldepflicht in Italien
Ausländische Konten müssen im RW‑Formular angegeben werden, z. B.:
- Sparkasse
- Deutsche Bank
- N26
- Commerzbank
Eine Eintragung ist erforderlich, wenn:
- das Konto über 15.000 € erreicht hat, oder
- der durchschnittliche Jahreswert über 5.000 € lag (IVAFE: 34,20 €)
Typische Situationen aus der Praxis
- Sie arbeiten in Deutschland, Ihre Familie lebt in Italien
→ steuerlich ansässig in Italien
→ Einkommen in beiden Ländern zu erklären
→ Steuerkredit für die deutsche Lohnsteuer
- Sie leben dauerhaft in Deutschland und sind bei AIRE registriert
→ Steuerpflicht ausschließlich in Deutschland
→ Italienische Erklärung nur bei Vermögen in Italien
- Sie waren weniger als 183 Tage in Deutschland tätig
→ keine Convenzionale
→ ordentliche Besteuerung
Wie SpelmanTax Sie unterstützt
- Klärung der steuerlichen Ansässigkeit
- Berechnung der italienischen Steuer unter Anrechnung der deutschen Lohnsteuer
- Erstellung der Formulare RC, CE und RW
- Prüfung der Lohnsteuerbescheinigung
- Beratung zu AIRE, Wohnsitzwechsel und Familienkonstellationen
- Unterstützung für deutsche Arbeitgeber mit italienischen Mitarbeitern
Ziel: Ihre steuerliche Situation klar, korrekt und ohne unnötige Belastungen zu gestalten.