Arbeiten in Deutschland: Was bedeutet das für Ihre Steuerpflicht in Italien?

Viele Italiener arbeiten heute in Deutschland, behalten jedoch ihren Lebensmittelpunkt oder familiäre Bindungen in Italien. Genau in diesen Situationen stellt sich die Frage, ob das in Deutschland erzielte Einkommen auch in Italien erklärt werden muss.

Die kurze Antwort lautet: Ja – wenn Sie in Italien weiterhin als steuerlich ansässig gelten.

Wann gelten Sie in Italien als steuerlich ansässig?

Sie gelten in Italien als steuerlich ansässig, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:

Praxisfall: Wer in Deutschland arbeitet, aber Familie, Wohnung oder wesentliche Bindungen in Italien behält, bleibt in Italien steuerpflichtig – unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Ausland.

Doppelbesteuerung vermeiden: Wie funktioniert das?

Deutschland besteuert das Einkommen dort, wo die Arbeit ausgeübt wird. Italien besteuert aufgrund der steuerlichen Ansässigkeit.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien sieht einen Steuerkredit vor: Die in Deutschland gezahlte Lohnsteuer wird in Italien angerechnet.

Wie wird das deutsche Einkommen in Italien erklärt?

Ordentliche Besteuerung (Standardfall)

In den meisten Fällen wird das deutsche Einkommen in Italien auf Basis der tatsächlichen Werte versteuert.

Wichtige Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Convenzionale Vergütung (nur in bestimmten Fällen)

Für Arbeitnehmer, die mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland tätig sind und deren Tätigkeit ausschließlich im Ausland ausgeübt wird, kann Italien eine pauschale Bemessungsgrundlage anwenden.

Deutsches Bankkonto: Meldepflicht in Italien

Ausländische Konten müssen im RW‑Formular angegeben werden, z. B.:

Eine Eintragung ist erforderlich, wenn:

Typische Situationen aus der Praxis

Wie SpelmanTax Sie unterstützt

Ziel: Ihre steuerliche Situation klar, korrekt und ohne unnötige Belastungen zu gestalten.